Bei Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen haben Sie als Arbeitnehmer einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Der Krankengeldanspruch liegt allerdings deutlich unter ihrem bisherigen Nettoeinkommen.
Wenn die Lohnfortzahlungen i.d.R. nach sechs Wochen enden, erhalten gesetzlich Versicherte ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommen, maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Davon müssen zusätzlich Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Der Krankengeld-Höchstbetrag ist 2018 auf maximal 3.098 Euro pro Monat begrenzt.
Gehalt bei Krankheit weiterlaufen lassen.